Unfallabwicklung aus einer Hand
Von der kleinen Delle bis zum großen Unfallschaden – wir stehen Ihnen bei der Schadenabwicklung zur Seite. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.
Nach einem Unfall stellen sich erstmal viele Fragen und viele sind verunsichert, wie es jetzt weitergeht. Bei uns erhalten Sie alle Informationen aus einer Hand, wir sind Ihr Ansprechpartner von der ersten Einschätzung der Schadenshöhe bis zur vollständigen Abwicklung des Vorgangs.
Für kleine selbstverschuldete Schäden erstellen wir gern nach Absprache einen Kostenvoranschlag über die Instandsetzungsarbeiten. Sobald es sich aber um einen fremdverschuldeten Schaden an Ihrem Fahrzeug oder einen größeren Schadenumfang handelt, empfehlen wir die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen, der den Schaden sach- und fachgerecht dokumentiert, die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten festhält und auch eine etwaige Wertminderung festlegen kann. Auf Wunsch stellen wir gern Kontakt zu einem neutralen Kfz-Gutachter her.
Nach Beauftragung und Freigabe der Reparatur durch die Versicherung beheben wir den Unfallschaden schnell, fachgerecht, zuverlässig und gemäß der Herstellervorgaben, wodurch natürlich auch Ihre Garantieansprüche erhalten bleiben. Auf Wunsch übernehmen wir die Einreichung Ihrer Rechnung bei der Versicherung.
Ablauf einer Unfallinstandsetzung im Überblick
- Erste Einschätzung des Schadens durch unseren Serviceberater
- ggf. Unterstützung durch ein auf Unfallschadenabwicklung spezialisiertes Rechtsanwaltsteam
- Kostenvoranschlag- oder Gutachtenerstellung
- ggf. Reparaturfreigabe durch die Kasko-Versicherung
- bei Bedarf Bereitstellung eines Unfallersatzwagens
- Instandsetzung des Schadens nach Herstellervorgaben mit Original-Ersatzteilen
- Rückgabe des Fahrzeugs und Rechnungstellung
- Versand der Unterlagen an die Versicherung zur Schadenregulierung
Unsere Empfehlung für eine reibungslose Schadenabwicklung:
§ Rechtlicher Beistand bei der Unfallabwicklung
Wir empfehlen besonders in einem Haftpflichtschaden, d.h. Sie sind der Geschädigte, einen Kfz-Gutachter und einen Anwalt einzuschalten. Immer wieder wird festgestellt, dass Versicherungen Schadenersatzansprüche einkürzen und selbst das Oberlandesgericht Frankfurt äußerte sich wie folgt im Urteil vom 01. Dezember 2014:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist es wegen der immer unüberschaubareren Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. geradezu fahrlässig, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“.
Gerne stellen wir den Kontakt zu einem auf die Unfallabwicklung spezialisierten Anwaltsteam, den Haas-Rechtsanwälten, her. In Absprache mit Ihnen übernimmt das Anwaltsteam die komplette Kommunikation mit dem Unfallgegner, seiner Versicherung, uns als Werkstatt, dem Sachverständigen und der Autovermietung. Sie geben Ihr Einverständnis und der Unfallschaden wird problemlos abgewickelt. Das Haas-Team kümmert sich darum, dass Sie Ihren Ansprüchen gemäß vollumfänglich entschädigt werden.